# AI Act und NIS2 im Autohaus: Was seit dem 2. August wirklich gilt.

*Quelle: https://www.digistaff.de/ratgeber/ai-act-nis2-autohaus-werkstatt.html*

> Die KI-Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026. Wer in Autohaus und Werkstatt wirklich betroffen ist, welche Behörde zuständig ist und was zu tun ist.

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Compliance · aktualisiert 10. August 2026

Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung sind seit dem 2. August 2026 anwendbar,
Deutschland hat seit dem 29. Juli eine zuständige Aufsicht. Die meisten Kfz-Betriebe
sind davon weniger betroffen, als gerade behauptet wird. Ich habe an 1.047
Betriebs-Websites nachgezählt, welche Pflicht wirklich fast jeden trifft.

Von Ronny Schumann · DIGISTAFF Berlin
·
Lesezeit ca. 9 Min.

NIS2 und AI Act betreffen Autohäuser und Werkstätten ab bestimmten Schwellenwerten direkt. Bild: KI-generiert

RS

Ronny Schumann · [Gründer DIGISTAFF](https://www.linkedin.com/in/ronny-schumann)

14 Jahre Autohaus- und B2B-Vertrieb, ehem. SEAT Topverkäufer. Spezialisiert auf KI-Agenten für Werkstatt- und Autohausbetriebe in Deutschland.

## Das Wichtigste in einer Minute

* **Der AI Act gilt.** Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar, nicht mehr angekündigt.
* **Deutschland hat seit dem 29. Juli 2026 eine Aufsicht.** Zuständig ist in vielen Fällen die Bundesnetzagentur, die auch einen kostenlosen KI-Service-Desk betreibt.
* **Die meisten Betriebe sind von der Kennzeichnung nicht betroffen**, weil sie im Kundenkontakt keine KI einsetzen. Ich habe das an 1.047 Kfz-Websites nachgezählt.
* **Die Pflicht, die fast jeden trifft, ist eine andere:** KI-Kompetenz nach Artikel 4, und die gilt schon seit Februar 2025.
* **NIS2 ist in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 Gesetz.** Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. März 2026 ab.

## Was sich am 2. August tatsächlich geändert hat

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung
anwendbar. Die EU-Kommission hat den Start am 31. Juli angekündigt und setzt seitdem
gemeinsam mit den nationalen Behörden durch.

Der Kern in einem Satz: Wer mit einem Kunden über ein KI-System spricht, muss das
sagen. Ein Chatbot auf der Website gibt sich beim ersten Kontakt als Maschine zu
erkennen. Deepfakes werden gekennzeichnet. Mehr steckt für einen Kfz-Betrieb nicht
darin.

Wichtiger ist, was sich *nicht* geändert hat. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme
wurden verschoben, auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028. Vollständig
anwendbar ist die Verordnung nach Angaben der Bundesnetzagentur erst ab August 2027.
Wer Ihnen gerade erzählt, ab sofort gelte alles auf einmal, verkauft Ihnen etwas.

## Wer kontrolliert das eigentlich bei mir

Das ist die Frage, die in den meisten Ratgebern fehlt, und sie hat erst seit
wenigen Wochen eine Antwort. Am 29. Juli 2026 ist das
KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz in Kraft getreten, kurz KI-MIG.
Damit ist geregelt, welche Behörde in Deutschland zuständig ist.

Deutschland fährt einen gemischten Ansatz. Wo es bereits eine Marktüberwachung gibt,
bleibt sie zuständig. Überall sonst übernimmt die Bundesnetzagentur, sofern nicht ein
Bundesland eine eigene Behörde bestimmt. Bei der Bundesnetzagentur entsteht zusätzlich
ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, das die anderen Behörden bei Auslegungsfragen
unterstützt. Für große Sprachmodelle wie ChatGPT ist nicht Deutschland zuständig,
sondern das KI-Büro der EU-Kommission.

Praktisch heißt das für Ihren Betrieb: Es gibt keine Streife, die durch Gewerbegebiete
fährt und Websites prüft. Marktüberwachung wird tätig, wenn etwas auffällt oder gemeldet
wird. Das ist kein Freibrief, nimmt aber die Dringlichkeit aus der Sache.

## Die kostenlose Hilfe, die kaum jemand nennt

Die Bundesnetzagentur betreibt einen KI-Service-Desk für Unternehmen und einen
KI-Compliance-Kompass. Damit können Sie in einer ersten Orientierung prüfen, ob und in
welchem Umfang die Verordnung Sie überhaupt betrifft. Beides kostet nichts.

Ich sage das bewusst an dieser Stelle, obwohl ich damit meine eigene Beratungsleistung
überflüssig mache. Wenn eine Behörde Ihnen die Einordnung umsonst gibt, sollten Sie
dort anfangen und nicht bei einem Anbieter, der Ihnen im selben Atemzug ein Paket
verkauft.

## Was ich in 1.047 Kfz-Websites gefunden habe

Bevor ich über Kennzeichnungspflichten schreibe, wollte ich wissen, wie viele Betriebe
überhaupt betroffen sind. Also habe ich im Juli 2026 die Websites von 1.064
Kfz-Betrieben maschinell geprüft, 1.047 davon waren erreichbar.

Das Ergebnis: **32 Websites hatten überhaupt ein Chat-Element**, also drei von
hundert. Bei der anschließenden Handprüfung stellte sich rund ein Drittel dieser Treffer
als Fehlalarm heraus, meist Baukasten-Plugins der Hoster oder ein WhatsApp-Knopf.
Echte Chat-Funktionen blieben etwa zwanzig übrig, nachweisbare KI-Bots ganze vier.

Für Sie als Inhaber folgt daraus die Entwarnung, die sonst niemand ausspricht:
**Wer keine KI im Kundenkontakt einsetzt, muss auch nichts kennzeichnen.**
Kein Chatbot, keine automatisch erzeugten Kundenmails, keine KI-Vorabdiagnose bedeutet
keine Pflicht aus Artikel 50. Die Zahl sagt nicht, dass 97 von 100 Betrieben gegen etwas
verstoßen. Sie sagt, dass 97 von 100 Betrieben schlicht nichts haben, was zu kennzeichnen
wäre.

Zur Einordnung der Methode: Ich habe die Startseiten maschinell auf bekannte Chat-Anbieter
geprüft und die Treffer von Hand nachkontrolliert. Ein Bot, der erst nach einem Klick
nachgeladen wird, kann dabei übersehen worden sein. Die Zahl ist also eher eine Obergrenze
als eine Untergrenze, und das macht die Aussage nicht schwächer, sondern stärker.

Nebenbei erklärt das, warum in dieser Branche gerade alle über KI am Telefon reden und
nicht über Chatbots: Der Chatkanal wurde in der Kfz-Branche schlicht übersprungen.

## Die Pflicht, die fast jeden Betrieb trifft

Und jetzt der Teil, der in den meisten Artikeln fehlt, weil er sich schlechter
dramatisieren lässt. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt **KI-Kompetenz**, und
zwar nicht nur von Anbietern, sondern ausdrücklich auch von Betreibern. Betreiber sind
Sie, sobald in Ihrem Betrieb jemand ein KI-System beruflich einsetzt.

Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, also seit anderthalb Jahren. Sie brauchen
dafür weder Chatbot noch KI-Modul im DMS. Es genügt ein Serviceberater, der Kundenmails
mit ChatGPT formuliert, oder eine Bürokraft, die Texte für die Website erzeugen lässt.

Was verlangt wird, ist überschaubar: Die Menschen, die mit dem System arbeiten, sollen
es einschätzen können. Was kann es, wo irrt es, welche Daten dürfen hinein. In der
Praxis reicht eine dokumentierte Unterweisung, eine Seite Papier mit Datum,
Teilnehmern und Inhalten. Das ist derselbe Aufwand wie Ihre jährliche
Arbeitssicherheitsunterweisung, nur für ein anderes Thema.

## Was Sie an Ihre Software-Anbieter weitergeben können

Ein verbreitetes Missverständnis kostet Betriebe unnötig Zeit. Die maschinenlesbare
Markierung von KI-erzeugten Inhalten ist Pflicht des Anbieters, der den Generator
betreibt, also von Unternehmen wie OpenAI oder Adobe. Sie als Betrieb, der ein Werkzeug
benutzt, schulden diese Markierung nicht.

Was Sie schulden, ist die Offenlegung im Kundenkontakt. Wenn ein System an Ihrer Stelle
mit einem Kunden spricht, muss der Kunde das wissen. Wenn Sie jede Mail vor dem Versand
selbst lesen und freigeben, sprechen nicht Sie durch eine Maschine, sondern die Maschine
hat Ihnen zugearbeitet. Der Unterschied ist wichtiger als jede Hinweiszeile.

Wenn Sie eine Werkstatt-Software mit KI-Funktionen einsetzen, fragen Sie den Anbieter
diese fünf Punkte ab:

* Wo liegen die Daten, und gibt es eine Auftragsverarbeitung nach DSGVO?
* Wird protokolliert, welche Antwort wann an welchen Kunden ging?
* Lässt sich eine Kennzeichnung in ausgehenden Nachrichten aktivieren?
* Kann ich als Inhaber jede Antwort vor dem Versand freigeben?
* Welches KI-Modell steckt dahinter, und wer ist dessen Anbieter?

Die letzte Frage ist die aufschlussreichste. Ein Anbieter, der sie nicht beantworten
will, hat entweder etwas zu verbergen oder weiß es selbst nicht.

## NIS2: Die Frist ist bereits abgelaufen

Hier muss ich einen früheren Stand dieses Artikels korrigieren. Das deutsche
NIS2-Umsetzungsgesetz ist nicht mehr im Verfahren, sondern **seit dem 6. Dezember
2025 in Kraft, ohne Übergangsfrist**. Das Registrierungsportal des BSI ging im
Januar 2026 an den Start, die gesetzliche **Registrierungsfrist lief am 6. März
2026 ab**. Betroffen sind nach Schätzungen rund 29.500 Unternehmen.

Für die meisten Leser dieses Artikels ist das trotzdem keine schlechte Nachricht.
Direkt erfasst sind Betriebe ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz.
Eine freie Werkstatt mit acht Leuten fällt nicht darunter, ein größeres Autohaus mit
mehreren Standorten sollte genauer hinsehen.

Wenn Sie über der Schwelle liegen und noch nicht registriert sind, gilt: Die Frist ist
verstrichen, die Registrierung bleibt trotzdem nachzuholen. Das BSI weist ausdrücklich
darauf hin. Ein verspäteter Eintrag ist besser als keiner.

Der zweite Weg in NIS2 hinein führt über Ihre Kunden. Wer als Zulieferer oder
Servicepartner für einen Hersteller, eine große Werkstattkette oder einen
IT-Dienstleister arbeitet, bekommt deren Sicherheitsanforderungen im Vertrag
weitergereicht, ganz unabhängig von der eigenen Betriebsgröße.

**Was NIS2 im Kern verlangt:**

* Ein Risikomanagement für die IT, jährlich überprüft.
* Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle ans BSI binnen 24 Stunden, vollständige Bewertung binnen 72 Stunden.
* Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Verletzung der Aufsichtspflicht.
* Nachweisbare Schulung der Geschäftsführung zur IT-Sicherheit.

## Was bei Verstößen tatsächlich droht

Auch hier korrigiere ich eine Zahl, die in der früheren Fassung dieses Artikels stand
und die man an vielen Stellen im Netz findet. Die oft zitierten 35 Mio. Euro
beziehungsweise 7 Prozent des Jahresumsatzes gelten nach Artikel 99 Absatz 3
ausschließlich für **verbotene KI-Praktiken** nach Artikel 5, also Dinge wie
Social Scoring oder manipulative Systeme.

Für Verstöße gegen die übrigen Pflichten, und dazu gehören die Transparenzpflichten aus
Artikel 50, sieht Absatz 4 **bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent** des weltweiten
Jahresumsatzes vor. Zudem schreibt die Verordnung den Mitgliedstaaten in Artikel 99
Absatz 1 ausdrücklich vor, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen und deren
wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei NIS2 liegt der Rahmen bei bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Umsatzes, dazu
kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Ich nenne diese Zahlen ungern, weil sie in der Praxis für eine Werkstatt mit zwölf
Leuten keine realistische Größe sind. Aber wenn schon Zahlen genannt werden, dann die
richtigen.

## Was Sie diese Woche tun können

1. **Aufschreiben, wo im Betrieb KI läuft.** Nicht nur die offensichtlichen
   Stellen. Fragen Sie an der Theke und im Büro, wer ChatGPT oder ein ähnliches Werkzeug
   benutzt. Erfahrungsgemäß kommt dabei mehr zusammen, als der Inhaber vermutet.
2. **Eine Unterweisung zur KI-Kompetenz dokumentieren.** Eine halbe Stunde,
   eine Seite Protokoll, Datum und Teilnehmer. Damit ist Artikel 4 für einen kleinen
   Betrieb praktisch erledigt.
3. **Prüfen, ob Kunden mit einer Maschine sprechen.** Falls ja, einen
   eindeutigen Hinweis setzen. Falls nein, ist die Kennzeichnungsfrage für Sie erledigt.
4. **Bei über 50 Mitarbeitern die BSI-Registrierung prüfen.** Die Frist ist
   abgelaufen, die Pflicht besteht weiter.
5. **Den KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur durchgehen**, bevor Sie
   Geld für eine Einschätzung ausgeben.

## Häufige Fragen

### Gilt der EU AI Act jetzt für Autohäuser und Werkstätten?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Sie
greifen aber nur, wenn im Kundenkontakt tatsächlich ein KI-System eingesetzt wird. Ein
Betrieb ohne Chatbot und ohne automatisch erzeugte Kundennachrichten hat aus Artikel 50
nichts zu tun. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt dagegen seit Februar
2025 für jeden Betrieb, in dem KI beruflich genutzt wird.

### Welche Behörde ist in Deutschland zuständig?

Seit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 29. Juli 2026 gilt ein
gemischter Ansatz: Bestehende Marktüberwachungsbehörden bleiben in ihrem Bereich
zuständig, sonst übernimmt die Bundesnetzagentur, sofern kein Bundesland eine eigene
Behörde bestimmt. Die Bundesnetzagentur bündelt die Fachkompetenz in einem
Koordinierungs- und Kompetenzzentrum und bietet Unternehmen einen KI-Service-Desk an.

### Muss ich jede automatische E-Mail kennzeichnen?

Nur dann, wenn die Nachricht ohne Ihre Prüfung an den Kunden geht und dabei der Eindruck
entsteht, ein Mensch habe geschrieben. Wenn Sie jede Mail vor dem Versand lesen und
freigeben, tragen Sie die Verantwortung für den Inhalt und nicht die Maschine. Eine
Hinweiszeile schadet trotzdem nie und schafft Vertrauen.

### Ist mein Betrieb von NIS2 erfasst?

Direkt erfasst sind Betriebe ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Das
deutsche Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, die Registrierungsfrist beim
BSI endete am 6. März 2026. Kleinere Betriebe sind nicht direkt verpflichtet, bekommen
die Anforderungen aber häufig über Verträge mit größeren Auftraggebern weitergereicht.

### Was kostet die Compliance konkret?

Für eine inhabergeführte Werkstatt, die keine KI im Kundenkontakt einsetzt, praktisch
nichts außer der dokumentierten Unterweisung. Wer einen Chatbot oder automatisierte
Kundenkommunikation betreibt, braucht zusätzlich eine Kennzeichnung und eine kurze
Dokumentation der eingesetzten Systeme. Die Orientierungshilfen der Bundesnetzagentur
sind kostenfrei.

### Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen?

Die maschinenlesbare Markierung schuldet der Anbieter des Bildgenerators, nicht Sie.
Anders liegt der Fall bei fotorealistischen Darstellungen echter Personen, Orte oder
Ereignisse, die fälschlich authentisch wirken. Unabhängig von der Rechtslage halte ich
eine schlichte Bildunterschrift für sinnvoll. Wer seine Kunden nicht täuscht, hat auch
keine Diskussion darüber.

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## Quellen

Alle Angaben in diesem Artikel stammen aus den folgenden Quellen, abgerufen am
10. August 2026. Wo es eine amtliche Quelle gibt, ist sie verlinkt.

* Europäische Kommission: [Commission starts enforcing AI Act rules and new transparency requirements on 2 August](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-starts-enforcing-ai-act-rules-and-new-transparency-requirements-2-august), 31.07.2026
* Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: [Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung](https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetz-zur-durchfuehrung-der-ki-verordnung), KI-MIG in Kraft seit 29.07.2026
* Bundesnetzagentur: [Künstliche Intelligenz, KI-Service-Desk und KI-Compliance-Kompass](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html)
* Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), [Volltext auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689). Für diesen Artikel im Wortlaut geprüft: Artikel 4, Artikel 50 und Artikel 99 Absätze 1, 3 und 4
* Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: [NIS-2-regulierte Unternehmen](https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.html). NIS2UmsuCG in Kraft seit 06.12.2025, Registrierungsfrist abgelaufen am 06.03.2026
* Eigene Erhebung DIGISTAFF, Juli 2026. 1.064 Kfz-Betriebs-Websites maschinell auf Chat-Elemente geprüft, davon 1.047 erreichbar, sämtliche Treffer von Hand nachkontrolliert. Erhoben und ausgewertet von Ronny Schumann, Rohdaten nur aggregiert veröffentlicht.

### Sie wollen wissen, wo in Ihrem Betrieb überhaupt KI läuft?

In der kostenfreien Potenzialanalyse gehe ich mit Ihnen durch, welche Ihrer Systeme
KI-Funktionen haben, was davon unter die Verordnung fällt und was nicht. Sie bekommen
eine ehrliche Einschätzung, auch dann, wenn bei Ihnen nichts zu tun ist.

[Kostenfreie Potenzialanalyse anfragen](https://www.digistaff.de/index.html#contact)

Hinweis: Dieser Artikel ist eine praxisorientierte Einführung nach bestem Wissen, kein
Ersatz für eine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Verbindlich auslegen können die
KI-Verordnung nur die Gerichte. Bei konkreten Compliance-Fragen wenden Sie sich an einen
Fachanwalt für IT-Recht oder Ihre IHK.
